Rechtsgebiete

Zielstrebig, konsequent und seriös vertritt meine Kanzlei Ihr gutes Recht!

Überlassen Sie in Ihren Rechtsangelegenheiten nichts dem Zufall und wenden Sie sich an mich. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen kleinen Überblick über meine Tätigkeitsschwerpunkte.

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie meine Kanzlei in Münster telefonisch unter +49 (0) 251 87 24 99 40 oder über das Kontaktformular.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Wirtschafts- & Arbeitsrecht

Wirtschaftsrecht

Ich berate Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschafts- und Arbeitsrechts. Die Beratung bei der Gründung eines Unternehmens, beim Erwerb eines Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen, bei Umstrukturierungen und Liquidationen gehören ebenso zum Bereich des Wirtschaftsrechts wie der Verkauf, die Übertragung oder die Auflösung sowie die Begleitung von Sanierungsvorhaben. Bei steuerlichen Fragen greife ich auf mein internes Netzwerk vor Ort zurück. So erhalten meine Mandanten eine schnelle, kompetente und umfassende Beratung.

Dazu gehören:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Lizenzverträge
  • Franchising
  • Leasing

und vieles mehr

Arbeitsrecht

Meine Schwerpunkte im Arbeitsrecht – Ihre Rechte und Pflichten

Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihren Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei strebe ich eine intensive und frühzeitige Zusammenarbeit mit meinen Mandanten an, um eine Strategie für eine optimale Gestaltung des Arbeitsverhältnisses und der arbeitsvertraglichen Regelungen zu entwickeln. Bei einer Kündigung oder dem Erhalt einer Kündigung sind zahlreiche Formalien sowie eine vielfältige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten.

Ich kann Sie sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Kündigungen sowie bei allen sonstigen Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, unterstützen.

  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
  • Vertretung im Kündigungsschutzprozess
  • Verhandlung und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen unter Berücksichtigung der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Fragen
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Outsourcing
  • Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Aufhebung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen
  • Gestaltung von Pensionszusagen und Zielvereinbarungen

Familien- & Erbrecht

Familienrecht

Im Familienrecht kommt es häufig zu sehr emotionalen Auseinandersetzungen. Bevor jedoch alles in Bewegung gesetzt wird, um einen Prozess zu gewinnen, sollten alle Beteiligten die möglichen Konsequenzen bedenken, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Die Streitparteien sollten sich hinterher noch in die Augen schauen können.

Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen und der Mandant dies wünschen, vertrete ich seine Ziele kompromisslos.

Ich vertrete Ihre Ziele:

  • Eheverträge
  • Scheidungsverfahren
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Partnerschaftsverträge
  • Elternunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt

Erbrecht

Ihre anwaltliche Vertretung rund um die komplexe Thematik des Erbrechts!

Als Fachanwältin für Erbrecht biete ich Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Da dieses Rechtsgebiet häufig familienrechtliche Bezüge aufweist, ist meine Fachkompetenz im Familienrecht in diesem Zusammenhang die perfekte Ergänzung für Sie.

Wurden Sie beim Erbe “übergangen”?
Ich sorge dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten.

Der Erblasser hat versucht, Ihren Erbteil durch Schenkungen zu Lebzeiten möglichst gering zu halten?
In diesem Fall sorge ich dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil aus der Schenkung erhalten.

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Erbens und Vererbens.

Ich berate und vertrete Sie:

  • Erbvertrag
  • Erbenhaftung
  • Erbenfeststellungsklage
  • Enterbung
  • Ehegattenerbrecht
  • Erben und Pflichtteil

und vieles mehr

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Immer mehr Menschen stellen sich die Frage, ob und durch wen ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland derzeit fast eine Million Menschen unter gesetzlicher Betreuung (früher Vormundschaft) stehen, gewinnt die rechtzeitige Vorsorge immer mehr an Bedeutung. Um sich sicher zu sein, dass der eigene Wille im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit auch tatsächlich berücksichtigt wird, ist es notwendig, sich durch eine oder mehrere Vorsorgemaßnahmen abzusichern.

Testamente und Testamentsvollstreckung

Der Tod ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne auseinandersetzt. Dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wie der Nachlass im Erbfall geregelt werden soll. Leider führen insbesondere unklare Nachlassregelungen immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb einer (auch intakten) Familie.

Bei der Testamentserstellung empfiehlt es sich, einen Willensvollstrecker zu bestimmen. Dies hat vor allem den Vorteil, dass Streitigkeiten im Erbfall vermieden werden können. Der Tod eines nahen Angehörigen ist für die Hinterbliebenen schon belastend genug. In dieser Situation können Erbstreitigkeiten zu einer schwer überwindbaren Hürde für die Erben werden. Aus diesem Grund rate ich meinen Mandanten in diesem Bereich des Erbrechts davon ab, eine ihnen nahestehende Person als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Sichern Sie Ihren Nachlass ab, um Ihre Familie und Ihre Angehörigen in dieser schwierigen Zeit zu entlasten.

Steuerrecht

Ich vertrete Ihre Interessen auf dem Gebiet des Steuerrechts!

Die Verfahrensordnungen sehen in der Regel kurze, nicht verlängerbare Fristen vor, innerhalb derer der Steuerpflichtige, sein Steuerberater oder Rechtsanwalt tätig werden müssen. Nach Erhalt eines Haftungsbescheides, einer Vollstreckungsandrohung oder eines sonstigen belastenden Bescheides ist schnelles Handeln geboten, um unangenehme finanzielle Folgen zu vermeiden.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt daher in der Vertretung meiner Mandantinnen und Mandanten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt, im Prozess vor dem Finanzgericht sowie im Revisions- oder Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof.

Darüber hinaus berate ich Sie bei der Vertragsgestaltung. Kaum ein Vertrag ist heute noch ausschließlich von wirtschaftlichen Aspekten geprägt. Steuerliche Auswirkungen sind stets zu berücksichtigen und oftmals sogar Auslöser für eine konkret gewählte vertragliche Gestaltung. Meine Beratung stellt sicher, dass das gewünschte Ergebnis erreicht wird und der Vertrag von der Finanzverwaltung akzeptiert wird.

Im Interesse meiner Mandanten arbeite ich in diesem Rechtsgebiet Hand in Hand mit einem Netzwerk von Steuerberatern an einer optimalen Lösung. In enger Zusammenarbeit übernehme ich die Vertretung im Verfahren gegenüber dem Finanzamt und berate bei der Vertragsgestaltung.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst die Vorschriften sowie die Sanktionen bei Verstößen gegen die Steuergesetze. Man unterscheidet zwischen Steuerstraftaten, die in der Regel mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden, und Steuerordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Beide sollten vom Beschuldigten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Grundtatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung. Strafbar macht sich, wer pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche Tatsachen in Unkenntnis lässt.

Grundvoraussetzung für eine effektive Steuerstrafverteidigung ist, dass ich als Rechtsanwältin so früh wie möglich, am besten noch vor Beginn einer Betriebsprüfung, eingeschaltet werde, wenn die Möglichkeit eines strafbaren Verhaltens oder einer Ordnungswidrigkeit im Raum steht. Nur so kann ich frühzeitig die richtigen Weichen stellen.

Gerne berate ich Sie hierzu umfassend. Sprechen Sie mich an!

Immobilien-, Miet- & Wohnungseigentums­recht

Mietrecht

Ich vertrete die Interessen von Mietern und Vermietern von Wohn- und Gewerberaum gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die juristische Beratung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen, Abmahnungen, Mieterhöhungen, Mietminderungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Mietsicherheiten wie Kautionen etc.

Gerne werde ich bereits im Vorfeld von Vermietern kontaktiert, um derartige Maßnahmen aus deren Sicht rechtssicher einzuleiten und zu begleiten.

Inkasso & Forderungsrecht

Wenn Ihr Geschäftspartner Ihre offenen Rechnungen nicht bezahlt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch existenzielle Folgen haben. Schließlich müssen alle Leistungen, die Sie als Unternehmen oder Privatperson erbracht haben, auch bezahlt werden.

Statt ein Inkassobüro zu beauftragen oder eine eigene Mahnabteilung einzurichten, bietet Ihnen mein anwaltliches Forderungsmanagement erhebliche Vorteile. Ich biete Ihnen den kompletten Forderungseinzug von der ersten außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum streitigen Gerichtsverfahren:

  • Außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren
  • Vereinbarungen mit Schuldnern
  • Zwangsvollstreckung

Ein erheblicher Vorteil des anwaltlichen Forderungsmanagements gegenüber dem eines Inkassounternehmens besteht unter anderem darin, dass die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsanwalts im Rahmen einer späteren gerichtlichen Geltendmachung der Forderung als Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Ich habe mich darauf spezialisiert, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen zeitnah, zielorientiert, konsequent und seriös zu unterstützen.

Bestehen Sie auf Ihr gutes Recht und sprechen Sie mich an. Ich kläre Sie über Ihre Chancen und Risiken auf und unterbreite Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

Für Fragen oder Terminvereinbarungen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder über das Kontaktformular zur Verfügung.

Baurecht

In der Regel baut man nur einmal im Leben!

Leider endet das oft mit Streit und blank liegenden Nerven auf beiden Seiten, weil viele Bauherren – anders als beim Kauf eines Handys oder gar eines Autos – die Verträge nicht prüfen lassen und auch nicht genau wissen, was der Bauträger oder Handwerker vertraglich schuldet. Das vertraglich vereinbarte Haus von der Stange soll für den Bauherren aber sein Schloss werden und die immer unterschiedlichen Erwartungen werden regelmäßig enttäuscht. Wäre der Vertrag vorher in allen Einzelheiten geprüft und besprochen worden, wäre dieses Desaster wahrscheinlich nicht eingetreten. Und gerade hier sparen die Bauherren am falschen Ende, denn der später notwendig gewordene Rechtsstreit mit teuren Gutachterkosten ist um ein Vielfaches teurer als die vorherige Prüfung des Vertrages und die Gestaltung des Bauvorhabens vor Vertragsunterzeichnung und Baubeginn.

Leider scheitern Bauvorhaben auch häufig an nicht eingehaltenen technischen Regeln und seitens der Bauträger und Handwerker an nicht eingehaltenen Gesetzen, wie das seit 2018 geltende „neue“ Baurecht und die damit verbundenen Pflichten der Bauträger. Auch diese tappen gegenüber dem Bauherrn immer wieder in die gleichen Fallen, so dass viele Bauträger und Handwerker im Rahmen der Vertragsgestaltung nicht „up to date“ sind und dadurch leider viel Geld liegen lassen müssen.

Verträge sind dazu da, um sich zu vertragen! Ich sehe meine Aufgabe gerade darin, Streit im Vorfeld zu vermeiden.

Ich vertrete Sie im privaten Baurecht, also

  • Bauherren bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen
  • Bauherren bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Handwerker bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Handwerker bei der Abwehr unberechtigter Mängelansprüche
  • bei der Ermittlung effektiver und konstruktiver Lösungen zur Vermeidung von Streitigkeiten vor, während und nach dem Bauvorhaben
  • bei der Vertragsgestaltung
  • bei Gerichtsprozessen