Arbeitszeiterfassung – immer wieder Anlass für Kündigungen
Der dringende Verdacht einer fehlerhaften Zeiterfassung kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich der Arbeitnehmer aller Wahrscheinlichkeit nach früher in das Arbeitszeitkonto einträgt, als er tatsächlich seine Arbeit aufnimmt. Dies kann den dringenden Verdacht einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Verlust der vertragsnotwendigen Zuverlässigkeit und weitergehend der mangelnden Eignung des Arbeitnehmers begründen. Aber auch der … Weiterlesen