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Arbeitszeiterfassung – immer wieder Anlass für Kündigungen

Der dringende Verdacht einer fehlerhaften Zeiterfassung kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich der Arbeitnehmer aller Wahrscheinlichkeit nach früher in das Arbeitszeitkonto einträgt, als er tatsächlich seine Arbeit aufnimmt.

Dies kann den dringenden Verdacht einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Verlust der vertragsnotwendigen Zuverlässigkeit und weitergehend der mangelnden Eignung des Arbeitnehmers begründen. Aber auch der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Arbeitszeit kann an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen.